Riester Rente Versicherung





Zum Glücklichsein ein Eigenheim

Ade Riester-Rente und Willkommen Wohn-Riester. Getreu diesem Motto wird heute dafür geworben sich für die Zukunft zu wappnen. Für die Zeit im Rentenalter ist es also von Vorteil, wenn man sich durch Wohn-Riester / Eigenheimrente für die Zeit im Rentenalter schon das passende Eigentum zugelegt hat. Die Riester-Rente an sich wurde durch Wohn-Riester oder auch Eigenheimrente mit Beschluss vom 01.01.2008 durch die Bundesregierung verabschiedet.

Warum Wohn-Riester-Rente?
Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, wird als zusätzliches Standbein für die Altersvorsorge genannt. Es dient zum Bau oder Kauf einer Immobilie, zum Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften, die dann später den Alterswohlstand erheblich verbessern sollen.

Wie und wo kann ich die Wohn-Riester-Rente nutzen?
Wohn-Riester besteht zum einen aus dem Abschluss eines Riester-Darlehns, zum anderen aus dem Abschluss eines Riester-Bausparvertrages. Diese Formen können Für den Bau, Kauf, Auflösungen von Verbindlichkeiten aus Eigentumswohnungen oder zum Erwerb eines Anteils an einer Wohnungsgenossenschaft genutzt werden. Förderung und Vorteile der Wohn-Riester-Rente? Die Wohn-Riester-Förderung finanziert sich durch Rentenversicherungen oder Banksparpläne, die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulage von 300 EUR für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Gerade für junge Familien ist dies als Standbein für die Private Altersvorsorge eine sehr lukrative Sache.

Nachteile durch die Wohn-Riester-Rente?
Ein Nachteil ist die hohe Anzahl an Bedingungen, die sich an die Immobilienfinanzierung binden und durch den Antragsteller geprüft und genehmigt werden sollten. Es ist unumgänglich, sich vorab schon einmal mit dem Thema zu befassen, damit nicht unerwartete Überraschungen auf einen zu kommen.

Renteneintrittsalter und Riester-Steuer
Die Besteuerung von Wohn-Riester kommt erst im Rentenalter zum Tragen.

Wer und wie kann Wohn-Riester bekommen?
In erster Linie stehen jedem Pflichtmitglied der Gesetzlichen Rentenversicherung Förderungen im Sinne des von der Bundesregierung 2008 beschlossenen Maßnahme zu. Weitere Informationen finden Sie bei Rententipps